Rauchmelderpflicht ab dem 01.07.2016

01.01.2016

Als letztes Bundesland hat Brandenburg die Rauchmelderpflicht verbindlich eingeführt.

 

Ab dem 01.07.2016 müssen alle neugebauten Gebäude mit lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis 2020.